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Liefer-, Zahlungs-, Miet- und Leihbedingungen
1. Allgemeines Sämtliche Verkäufe erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer Bestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Rechnung bzw. mit dem Versand der Ware zustande. Der Käufer bleibt jedoch so lange an seinen Auftrag gebunden, wie er üblicherweise eine Bestätigung erwarten kann.
2. Angebot und Preise Unsere Angebote sind stets freibleibend; Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Überlassene Muster sind Typmuster, geringfügige Abweichungen sind uns gestattet. Die Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich Pfand und Mehrwertsteuer.
3. Lieferung Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei offener bzw. loser Ware sind die Abgangsgewichte maßgebend. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch im Falle vereinbarter Frankolieferung. Dies gilt auch für Leergutrücksendungen. Beim Versand haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch abgeschlossen. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bei Annahme der Ware. Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, baldmöglichst bzw. nach Fertigstellung. Sonderfahrten werden mit EUR 25,- berechnet und sind mit uns vorher abzustimmen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis Rampe des Kunden ebenerdig. Sollte uns durch Fälle höherer Gewalt, oder durch andere wesentliche Umstände (wie Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen, unverschuldete Betriebsstörung u. ä.), die Erfüllung übernommener Lieferpflichten erschwert sein, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit entsprechend auszudehnen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.
4. Beanstandungen / Rückgaben / Gewährleistung Erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Ablieferung zu rügen und möglichst bahnamtlich bzw. durch den Kraftfahrer feststellen und bescheinigen zu lassen. Beanstandungen von offener Ware müssen dem Verkäufer spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abfertigung während der normalen Geschäftszeit Montag–Freitag (7.30–16.00 Uhr) zugehen. Telefonische Beanstandungen müssen schriftlich bestätigt werden. Bis zur weiteren Veranlassung durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, die Interessen des Verkäufers nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Zur Beanstandung von Qualitätsmängeln wird eine Frist von 8 Tagen gewährt, innerhalb derer auch alle zur Feststellung verdeckter Mängel geeigneten Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Bei berechtigten Beanstandungen gewähren wir nach unserer Wahl lediglich Kaufpreisminderung oder spesenfreien Umtausch der Ware. Sonstige Ansprüche, insbesondere weitergehende Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei Frostschäden ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen, ebenso bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Rückware wird nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen, wenn diese als mängelfrei von uns festgestellt ist. Hierauf berechnen wir 10 % Handlingkosten. Ein Anspruch auf Rücknahme der Ware besteht nicht.
5. Lebensmittelrechtliche Beanstandungen / Schankanlagen Im Falle der lebensmittelrechtlichen Beanstandung durch ein staatliches Untersuchungsamt ist der Käufer verpflichtet, uns sofort zu verständigen und sicherzustellen, das bei einer Warenentnahme eine zweite Probe aus der selben Partie entnommen, amtlich versiegelt und für uns als Gegenmuster sichergestellt wird. Für den ordnungsgemäßen Betrieb von Schankanlagen und den damit verbundenen Gebinden ist der Kunde eigenverantwortlich. Behördliche Auflagen sind durch ihn auf seine Kosten zu erfüllen. Für die regelmäßige Reinigung und Wartung der Schankanlage ist der Kunde selber verantwortlich; die Kosten hierfür hat er zu tragen.
6. Zahlung Der Rechnungsbetrag (einschließlich Pfand) ist in bar nach Rechnungsstellung rein netto zu zahlen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Wahl der Währung obliegt der Missing GmbH. Bei verspäteter Zahlung werden vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Bei Rücklastschriften und oder Rückschecks sind wir berechtigt EUR 25,- als Bearbeitungsgebühr/Verwaltungsgebühr zu berechnen. Der Grund der Rückgabe ist hierbei nicht von Bedeutung. Die Annahme von Wechseln bedarf der besonderen Vereinbarung und erfolgt nur gegen Erstattung der Wechsel- und Diskontspesen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Hergabe von Wechseln gilt nicht als Barzahlung. Zahlungen an Vertreter und sonstige Beauftragte dürfen nur bei Vorlage einer Inkasso-Vollmacht geleistet werden. Bei Zahlungsverzug oder Umständen, die uns nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers nicht nur unwesentlich mindern, werden alle gewährten Zahlungsziele sofort hinfällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, für unsere Gesamtforderung, einschließlich noch laufender Wechsel, vor der Verfallzeit Barzahlung, Sicherheitsleistung oder Rückgabe der Ware zu verlangen. Für bestellte Ware können wir Vorauszahlung oder Sicherstellung fordern.
7. Leergut und Pfand Das von uns gestellte Gebinde bleibt unser Eigentum und wird dem Käufer nur leihweise gegen Pfand überlassen. Das Pfand ist ohne Abzug mit der Ware zu bezahlen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe unseres eigenen Leerguts in einwandfreiem Zustand wird der berechnete Pfandbetrag gutgeschrieben. Das Leergut wird nur sortiert zurückgenommen. Für Leergut, das bei Fälligkeit nicht zurückgegeben wird, gilt als vereinbart, daß der zum Zeitpunkt der Abrechnung jeweilige Wiederbeschaffungspreis fabrikneuen Leergutes (Tagesneuwert) verlangt werden kann. Eine Verzinsung des Pfandgeldes wird ausbedungen. Leergutrücknahmen erfolgen nur bis zum Ausgleich des Leergutkontos. Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe ein Widerspruch in schriftlicher Form erfolgt. Der Widerspruch ist zu begründen. Bei unbegründetem Widerspruch hat der Kunde die Kosten hierfür zu tragen. Als Bekanntgabe gelten die Salden welche auf unseren Rechnungen angedruckt werden, sowie eventuell extra erstellte Leergutmitteilungen.
8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware, Emballage und Verpackung bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Vermischung oder Vermengung erwerben wir quotenmäßiges Miteigentum. Der Käufer ist nur berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr zu veräußern, nicht aber, sie zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonstwie darüber zu verfügen. Die aus der Weiterveräußerung noch in unserem Eigentum stehende Ware entstehenden Forderungen gelten als an uns abgetreten. Die Forderungen sind gesondert auszuweisen und dürfen nicht in ein Kontokorrentverhältnis eingestellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung die Drittschuldner namentlich mitzuteilen und die Forderungsabtretung schriftlich zu bestätigen. Barerlöse, die aus der Weiterveräußerung noch in unserem Eigentum stehender Ware anfallen, hat der Käufer als Verwahrer getrennt zu führen und bis zur Begleichung aller unserer Forderungen an uns weiterzuleiten. Zugriffe Dritter, durch die unsere vorstehend aufgeführten Rechte betroffen werden, sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9. Für Stahlflaschen- und Leihmateriallieferung gelten zusätzlich die Liefer- und Mietbedingungen des Konditionsverbandes der Hersteller von flüssiger Kohlensäure. Für Leihmaterialien gelten zusätzlich unsere Leihbedingungen. Das Leihmaterial ist grundsätzlich auf Kosten des Kunden durch diesen zu versichern und vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Die gültigen ADR-Vorschriften sind zu beachten (Lagerung, Transport, Handling, usw.).
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Lieferbetriebes. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Köln. Dieses Amtsgericht kann auch im Wechsel- oder Scheckprozeß angerufen werden, sowie auch dann, wenn die Forderungssumme den für Amtsgerichte vorgesehenen Streitwert übersteigt. Die Wahl des Gerichtsstandes obliegt der Missing GmbH.
11. Datenschutz Die Bestimmungen des BDS-Gesetzes werden beachtet. Eine Datenweitergabe an die Vertragspartner ist uns, bei nicht ausdrücklichem Widerruf, zur Erfüllung des regulären Geschäftsverkehres gestattet.
12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
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